I. Allgemeines
1. Meyer-Reisen GmbH (Im Folgenden: MEYER REISEN) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an. Der Reisende erteilt durch die Online-Buchung MEYER REISEN einen Vermittlungsauftrag.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und MEYER REISEN aus der von MEYER REISEN erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB‘s. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Für den von MEYER REISEN vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter sind allein die AGB‘s des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat. Mit Absenden des Online-Buchungsauftrages erkennt der Reisende die vorliegende AGB von MEYER REISEN und zugleich an, daß er von den Bedingungen des Reiseveranstalters bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft Kenntnis genommen hat.
II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Online-Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB´s gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende MEYER REISEN den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
2. Die Online-Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt MEYER REISEN an den Reiseveranstalter. Die Übermittlung durch MEYER REISEN stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter dar . Der Reiseveranstalter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.
3. MEYER REISEN als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
4. Rechnungen, welche durch MEYER REISEN gestellt und eingezogen werden (Direktinkasso durch MEYER REISEN), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin oder soweit die Rechnung einen solchen Termin nicht enthält, ab dem Zugang der Rechnung fällig und daher vollständig zu bezahlen.
5. Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung der Vorabbestätigung per E-Mail fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung per E-Mail fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch MEYER REISEN ist es im Falle des Direktinkassos durch MEYER REISEN erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist MEYER REISEN ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
6. Sofern MEYER REISEN das Direktinkasso betreibt , gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von MEYER REISEN als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Es werden lediglich die auf der Website genannten Zahlungsmittel akzeptiert. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.
7. Soweit MEYER REISEN das Direktinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kreditkarte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag sofort belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch MEYER REISEN an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich. MEYER REISEN behält sich jedoch vor, etwaige Verwaltungsgebühren, die MEYER REISEN oder dem Reiseveranstalter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. MEYER REISEN wird den Reisenden über die entsprechenden Gebühren benachrichtigen.
8. In den Fällen, in welchen eine angegebene Kreditkarte nicht die erforderliche Deckung aufweist oder gleich aus welchem Grund nicht oder nicht vollständig mit der Rechnungssumme belastet werden kann, ist die Ausstellung eines Flugtickets oder entsprechend gleichwertiger Reiseunterlagen durch MEYER REISEN nicht möglich. Der Reisende ist verpflichtet, sich der Richtigkeit seiner Angaben zur Kreditkarte, insbesondere der Kreditkartennummer, deren Gültigkeit, des CVC-Codes und des Namens des Kreditkarteninhabers sowie der für die Buchung ausreichenden Deckung der Kreditkarte zu versichern. Eine Ausstellung ist ausnahmsweise dann möglich, wenn die Ausstellungsfrist für die Flugtickets oder gleichwertigen Reiseunterlagen noch nicht verstrichen ist, und der Reisende auf Aufforderung die Kreditkartendaten unverzüglich korrigiert oder eine andere gültige und belastbare Kreditkarte angibt oder den Reisepreis unverzüglich auf das Konto von MEYER REISEN bar einzahlt und hierüber einen Einzahlungsbeleg vorlegt oder per Fax an MEYER REISEN sendet. Andernfalls ist MEYER REISEN berechtigt, die Buchung kostenpflichtig ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
III. Besondere Regelungen bei Flugbuchungen
1. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, die maßgeblichen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft insbesondere etwaige Check-In Zeiten einzuhalten. Anderenfalls besteht die Gefahr einer Stornierung durch die Fluggesellschaft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig vor Abreise mit den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft vertraut zu machen. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, die Flugzeiten bei weit im Voraus gebuchten Flügen stets 2-3 Tage vor dem planmäßigen Hin- bzw. Rückflug nochmals auf Änderungen zu überprüfen. Sofern Sie dies nicht tun und deswegen einen Flug verpassen, trifft Sie hieran ein Mitverschulden.
2. Bitte beachten Sie, dass für Reisende unter 18 Jahren jeweils unterschiedliche Beförderungs- bestimmungen bei den einzelnen Airlines gelten können.
3. Bitte beachten Sie die gesonderten Bestimmungen zur Beförderung von Gepäck, Sondergepäck und Übergepäck der einzelnen Airlines. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich sich vor bzw. spätestens bei der Buchung mit den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften vertraut zu machen. MEYER REISEN haftet nicht für am Flughafen gesondert geforderte Gepäckgebühren seitens der Leistungserbringer.
4. Bitte beachten Sie, dass viele Airlines die Möglichkeit eines Online Check-In anbieten, bei dem gegenüber dem herkömmlichen Check-In Verfahren weniger Gebühren anfallen können. Für die Auswahl des jeweiligen Check-In Verfahren sind Sie selbst verantwortlich. Weiterhin beachten Sie bitte, dass die Fluggesellschaften verschiedene Richtlinien für die Ausstellung von elektronischen Tickets (sog. E-Tickets) haben können. In aller Regel werden anstatt von Papiertickets E-Tickets ausgestellt, die Ihnen je nach den Bedingungen der Airline auf verschiedenen Wegen übermittelt werden können. Da hierfür auch die Übermittlung an die von Ihnen im Rahmen der Buchung angegebene E-Mail- Adresse in Frage kommt, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren E- Mail-Spam-Ordner regelmäßig auf eingehende E-Mails und E-Tickets zu kontrollieren.
5. Nähere Auskünfte zu den Punkten 4, 5 und 6 erfahren Sie in den jeweiligen Tarifbestimmungen der Leistungserbringer.
6. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. MEYER REISEN kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits ,durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Reiseveranstaltern erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch MEYER REISEN erhoben wird.
IV. Sonstige Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden per Post oder online per Mail übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt.
2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch MEYER REISEN wünscht, übermittelt MEYER REISEN dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
V. Umbuchung und Rücktritt
1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Vertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sichausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartners des Reisenden.
2. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt MEYER REISEN dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und / oderReiseausfallversicherung .
3. Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist MEYER REISEN unabhängig von den Bedingungen des Reiseveranstalters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und MEYER REISEN abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe der auf dieser Internetseite aufgeführten Gebührentabelle ?Umbuchung/ Stornierung? zu berechnen.
VI. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
1. MEYER REISEN ist aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, von sich aus Hinweise über die genannten Vorschriften zu geben. Im eigenen Interesse wird der Reisende darauf hingewiesen, sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Hierzu relevante Informationen können unter folgenden Internet-Adressen abgerufen werden:
www.auswaertiges.amt.de
bzw.
www.crm.de.
2. Bei Abschluss einer Pauschalreise gilt im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter die BGB-Informationspflichtverordnung vom 02. Januar 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Reiseveranstalter ist gehalten, die notwendigen Informationen über die genannten Vorschriften dem Reisenden zu erteilen. Im Regelfall gelten diese für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die notwendigen Informationen bei ihrem jeweiligen Konsulat.
VII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden
1. MEYER REISEN weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten.
Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
3.Mängel der Vermittlungsleistung von MEYER REISEN hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und MEYER REISEN Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch MEYER REISEN möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und MEYER REISEN, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.
VIII. Haftung von MEYER REISEN
1. MEYER REISEN haftet weder für die Erbringung der Reiseleistung, noch für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter.
MEYER REISEN haftet nur dafür, dass es die von ihr übernommene Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchführt.
2. MEYER REISEN haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden.
3. MEYER REISEN haftet nicht für die von dem jeweiligen Reiseveranstalter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.
4. MEYER REISEN haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; es sei denn, MEYER REISEN war die Fehlerhaftigkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von Angaben des Reiseveranstalters bekannt oder MEYER REISEN hätte die Fehlerhaftigkeit oder fehlende Verfügbarkeit bekannt sein müssen. Soweit MEYER REISEN für das Kennenmüssen solcher Umstände haftet, ist diese Haftung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Soweit MEYER REISEN für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus leichter Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von MEYER REISEN.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen MEYER REISEN und dem Reisenden ist der Firmensitz von MEYER REISEN, soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat.
3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und MEYER REISEN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung.
X. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.